Normative Zielkonflikte - wie sie entstehen, zu vermeiden oder beizulegen sindReferat im Rahmen der "Friedensdekade" der evangelischen Gemeinde Überlingen vom 9. bis 18. November 2015Hermann H. Rampacher Was haben normative Zielkonflikte mit "Frieden" zu tun? "Denn eben, wo Begriffe fehlen, da stellt ein Wort zur rechten Zeit sich ein"(Faust I, Studierstube, Mephisto). Worte wie "Frieden" oder "Gerechtigkeit" sind wohlfeil, in der "großen" Politik wie in den bürgerlichen und kirchlichen Gemeinden. Im Folgenden wollen wir Frieden oder Gerechtigkeit in Zustandsbegriffe gießen, die sich messen lassen. Diese und weitere Zustandsbegriffe hängen davon ab, wie viele Akteure aller Ebenen Verhaltensregeln - im Folgenden Normen genannt - autonom beachten. Je weniger ihnen dies gelingt - oder gelingen will! - desto mehr normative Zielkonflikte gefährden regional wie global Frieden und Gerechtigkeit. Um den gesellschaftlichen Zustands des Frieden und der Gerechtigkeit - auf niedrigerem Niveau! - wieder herzustellen, heißt es, aktiv in Konflikte einzugreifen. Das kleinste Übel lässt sich so realisieren. Dazu bewerten verantwortliche Akteure vorab die betroffenen Normen durch ihr Schadenspotential, um danach - wenn sie es denn können - in den Konflikt einzugreifen und dabei Normen mit höherem Schadenpotential zu Lasten von Normen mit niedrigeren Potentialen durchzusetzen. Am 9. November 1938 - damals war ich keine vier Jahre - sah ich mein erstes brennendes Haus: Die Synagoge unterhalb der Klostergebäude der Komburg in Schwäbisch Hall Steinbach. Andererseits: An einem 9. November - 1989 - öffnete sich die Berliner Mauer. Ich freue mich, an einem solchen "Schicksalsdatum" mit Ihnen zusammen zu verstehen, wie man den inneren und den äußeren Frieden erhalten oder wieder herstellen kann durch Vermeidung oder "gerechte" Beilegung von normativen Zielkonflikten. Zur Lebenszeit von Jesus, als er die die "Friedensmacher" selig pries, hielten die Talmudväter "Frieden auf Erden" nur in kleinen Schritten für erreichbar: Weniger Konflikte, vernünftige Beilegungen, auch Rechtsverzicht, Nachgiebigkeit und Erfüllung des Liebesgebots "um des Friedens willen". Stellen Sie sich vor, wir würden in einer Gesellschaft leben, in der alle Menschen mit Gesetzen und Verordnungen ihres Staates, seinen rechtlichen Normen sowie den überkommenen Anstandsvorschriften - den moralischen Normen - so zufrieden sind, dass sie all diesen normativen Forderungen klaglos und aus freien Stücken nachkommen würden. Der Staat müsste nicht mit - mehr oder weniger - Gewalt in das Leben seiner Bürgerinnen und Bürger eingreifen, und zugleich würde niemand, der der Hilfe bedürfte, ohne Beistand bleiben. "Tafeln" wären genau so überflüssig wie Betteln. Nach all unseren historischen und aktuellen Erfahrungen ist ein solcher gesellschaftlicher Zustand des Friedens unter Menschen - und mit der Natur, wie wir heute alle wissen! - ein Idealzustand. In der Praxis gab und gibt es stets rechtliche oder moralische Konflikte - normative Zielkonflikte -, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt schwächen. Normative Konflikte destabilisieren aufgrund schon unserer praktischen Erfahrung Staat und Gesellschaft desto mehr, je häufiger sie ausbrechen und je gerechter einmal ausgebrochene beigelegt werden. Gleiches trifft für Konflikte unter Staaten oder zwischen Weltreligionen zu. Gerecht heißt, dass von Konflikten Betroffene wie nicht Betroffenen mit der Art und Weise der Beilegungen "leben können". Um zu verstehen, wie solch grundlegende Konflikte entstehen, müssen wir uns zuvor näher mit sozialen Normen befassen. Es fällt auf, dass sowohl die Moral - denken wir nur an die "Zehn Gebote", die eigentlich Verbote sind - wie auch unser Recht auf Verbote setzen. Im Unterschied zur Moral verbietet das Strafrecht nicht, sondern stellt im Strafgesetzbuch genau umrissene Taten unter Strafe. Das Strafrecht ahndet auch "unterlassene Hilfeleistung", es fordert in bestimmten Fällen Hilfe. Ohne auf Einzelheiten dieses scheinbar umständlich als Verbot formulierten Hilfegebotes einzugehen, bleibt festzuhalten, dass nicht - wie sonst im Strafrecht üblich - eine sprachlich genau beschriebene Tat - wie Körperverletzung, Beleidigung, Diebstahl, Raub oder Unterschlagung - unter Strafe steht. Die "unterlassene Hilfeleistung" verrät nicht, wie zu helfen ist. Ob der für Hilfe verantwortliche Akteur - etwa ein Arzt - im Einzelfall in den Grenzen seines Könnens wirksam geholfen hat, kann nur nachträglich vom Hilfesuchenden oder im Zweifel durch Gerichte entschieden werden. Übrigens: Das Liebesgebot des alten und neuen Testaments sagt ebenfalls nichts darüber aus, was genau zu tun ist, wenn wir den Nächsten so "lieben sollen" wie uns selbst. Im Gleichnis des "barmherzigen Samariters" zeigt Jesus konkret, wie wirksam geholfen werden kann und welche Akteure sich dabei die Verantwortung teilen. Wie kann man nun erkennen, ob und in welchem Ausmaß auf der kollektiven Ebene, der von Staat und Gesellschaft, Helfen nicht nur ein bloßes Wort ist? Wenn man schon im Einzelfall auf der Individualebene nur schwer feststellen kann, ob ein konkreter Beistand zielführend gewesen ist, wie kann man dann auf der gesellschaftlichen Ebene überprüfen, wie gut die Kooperation funktioniert? Die Antwort lautet: Je häufiger alle Akteure - Bürger, Bürgerinnen und Organe des Staates - geltende soziale Verbotsnormen übertreten, wegen Notlagen sogar übertreten müssen, um zu überleben, desto weniger gelingt die kollektive Kooperation, desto weniger stabil sind innerer und sozialer Frieden. Warum aber weist gerade die zahlreiche Übertretung von rechtstaatlichen, moralischen, insgesamt allen aus Vernunft und Erfahrung gewonnen Verbotsnormen auf eine ungenügende Kooperation hin? Die Erklärung: Unscharfe Gebotsnormen und präzise Verbotsnormen hängen eng zusammen. Ein Beispiel zeigt mehr als abstrakte Überlegungen. Als in der unmittelbaren Nachkriegszeit viele Menschen nicht wussten, wie sie und ihre Familien überleben konnten, nahmen sie Zuflucht zu Diebstahl, handelten "schwarz" oder griffen sogar zur Gewalt gegen Mitmenschen. In manchen Staaten Asiens und Afrikas - den - wie Fachleute sagen - "gescheiterten Staaten" - verhält es sich wieder so. Dies ist ein Grund für viele zu fliehen, um Leib und Leben zu retten. Brecht hat dies drastisch so ausgedrückt: Zuerst kommt das Fressen, dann die Moral. Aber auch Verbotsnormen sind voneinander abhängig. Wer zum Beispiel einzelne Menschen oder Gruppen der Gesellschaft schwer beleidigt, muss erfahrungsgemäß mit gewaltsamen Reaktionen rechnen. Das beginnt auf dem Schulhof und endet zum Beispiel, wenn man durch Karikaturen "des Propheten" Muslime beleidigt. Wer also das Risiko, dass Gewalt gegen Menschen und ihre Einrichtungen aufbricht, sicher vermeiden will, muss auch auf Beleidigungen verzichten. Das wussten schon die alten Ägypter, aufgrund von deren Glauben die "Götter" erwarteten, Mitmenschen weder zu beleidigen, noch zu verhöhnen. Dieser Zusammenhang zwischen Verbotsnormen ist der Grund, warum alle alten Hochkulturen darauf drangen, nicht nur eine Norm, sondern eine kulturtypische Reihe von Normen zu beachten. Die größte Zahl solcher Normen dokumentiert das "Ägyptische Totenbuch", ca. 1500 vor Christus, nämlich ganze 42! Staaten und Gesellschaften, in denen ungenügend kooperiert wird, scheitern früher oder später oder mutieren zu autoritären oder totalitären Regimen, die auf Dauer nicht stabil sind. Jeder kann diese Entwicklung schon an ihren Anfängen erkennen: An mannigfachen Einschränkungen der Meinungsfreiheit, immer volleren Haftanstalten und immer zahlreicheren vom Staat herbeigeführten Tötungen, vornehm "Todesurteile" genannt. Warum nun sind Verbotsnormen, die prinzipiell als Forderung erklärt sind, eine genau umrissene Tat zu unterlassen, so wichtig? Sollten sich die Hochkulturen und Hochreligionen bei der Auswahl ihrer Verbotsnormen kollektiv getäuscht haben? Was können wir heute zumindest über elementare soziale Normen aufgrund unserer Lebenserfahrung durch selber denken herausfinden? Wenden wir uns zunächst der Bestimmung von Verbotsnormen zu. Wenn Sie in einem Supermarkt an einer Kasse Schlange stehen und eine Person sich vordrängt, hören Sie gewöhnlich Ausrufe wie: "Wenn das alle machen würden,…..!" Die offensichtliche Schlussfolgerung bleibt unausgesprochen. In der Tat, wenn wir eine Handlung im Verdacht haben, sie könnte durch eine soziale Norm verboten sein, dann brauchen wir nur darüber nachzudenken, wie sich diese Aktion aller Erfahrung nach auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt auswirken müsste, wenn sie gehäuft ausgeführt werden würde. Wenn zum Beispiel weltweit immer mehr Gewalt zu verzeichnen wäre, auch von Staaten gegen eigene Bürger oder Bürgerinnen , auch von Staaten untereinander, dann würden diese Akteure absehbar zur Selbstzerstörung der globalen Zivilisation beitragen. Ähnliche Schlüsse lassen sich ziehen, wenn die Wegnahme fremder Dinge, Lug und Trug und schwere Beleidigungen die Regel würden. Damit haben wir diejenigen "moralischen Verbote" objektiv begründet, die wir von unseren Eltern kennen und die sie von den Ihren übernommen haben. Wir sehen: Moralischer Skeptizismus oder Relativismus ist objektiv unbegründet. Zur Bestimmung nichtelementarer sozialer Normen - etwa im Umgang mit Natur, Technik, Wirtschaft und Umwelt - genügt praktische Erfahrung nicht: Wir müssen, um unserer Verantwortung gerecht zu werden, in diesen Fällen auf Ergebnisse der zuständigen Erfahrungswissenschaften zurückgreifen. Nun zu den Vorschriften, die Taten fordern, den Geboten. In einfacheren Fällen können wir fragen, was absehbar geschehen würde, wenn immer häufiger Menschen, die sich nicht selbst helfen können, angefangen von Babys bis hin zu Kranken und Betagten, ohne jeden Beistand bleiben würden: Auch dieses Manko würde die globale Zivilisation langfristig nicht überleben! Wie schon oben betrachtet, können wir bei Geboten nie so präzise wie im Fall von Verboten festlegen, was genau getan werden muss, damit die Hilfe ihr jeweiliges Ziel erreicht. Auch besitzt nicht jeder gutwillige Akteur die Kompetenz, die Expertise und die Mittel, um zum Beispiel Menschen, die zu ertrinken drohen oder Schwerkranken den Beistand zu bieten, den sie brauchen, um zu überleben. In der wissenschaftlich-technischen Welt von heute können wir in diesem Sinne feststellen: Eine gute Ausbildung ist nicht nur die beste Hilfe, selbst zu überleben, sondern auch das Beste für Staat und Gesellschaft, um über die Runden zu kommen und allen eine "gute Zukunft" zu bieten. Kommen wir nochmals auf die verbreiteten Verbotsnormen zurück. Wenn eine auf der Individualebene übertreten wird, entsteht Schaden. Diesen können wir beziffern. Wenn beispielweise ein Mensch überfallen und schwer verletzt wurde, dann ist der unmittelbare Schaden so groß, wie der kollektive Aufwand, das Opfer wieder gesund zu machen. Allgemeiner: Nach Übertretung einer jeden sozialen Verbotsnorm entsteht Schaden. Er ist so groß ist, wie der von der Gesellschaft zu leistende Aufwand, den vor der Übertretung bestandenen Zustand wieder herzustellen. Gelingt dies nicht, etwa bei einer gewaltsamen Tötung oder der Zerstörung historischer Denkmale oder berühmter Kunstwerke, ist Schaden irreversibel: er ist nicht wieder gut zu machen, er ist unendlich. Aus diesem Grund haben alte Hochkulturen das Töten scharf verurteilt. Und im Recht stehen daher auf Tötungsdelikten die schwersten Strafen. Eigentümlicher Weise haben eben diese Hochkulturen nur selten die massenhaften Übertretungen moralischer Vorschriften durch Staaten angeprangert. Nicht nur auf der Individualebene entsteht Schaden bei der Übertretung von Verbotsnormen, einerlei, ob diese von einzelnen Menschen oder Organen des Staates verletzt werden. Auf der Kollektivebene ist indes die Bestimmung von Schaden anders vorzunehmen als bei individuellen Schäden. Ein Staat kann - denken wir an Kriege, Bürgerkriege oder terroristische Anschläge - je nach der Höhe seines Entwicklungsstandes eine gewisse Menge von Toten, Verwundeten und Versehrten noch ertragen, ohne dauerhaft instabil zu werden. Festzuhalten bleibt: Je mehr Verbotsnormen im Umgang zwischen Menschen wie im Umgang zwischen Wirtschaft, Technik, Natur und Umwelt schon autonom beachtet werden, desto besser ist die für das Wohl des Ganzen wie des Einzelnen. Systeme von Verbotsnormen, geeignet zusammengestellt, sind daher kollektive und zugleich individuelle "Win-Win-Regeln". Je häufiger Verbotsnormen übertreten werden, desto weniger wird dieser Win-Win-Zustand in der Praxis erreicht. Was allerdings weder Hochkulturen der Vergangenheit, noch die Weltreligionen, noch die praktische Philosophie oder Ethik uns gezeigt haben: Wie geht man mit Fällen um, in denen Akteure Verbotsnormen übertreten haben? Aristoteles, der Begründer der philosophischen Ethik, rät, wenn wir nach der Sachlage bestimmte Forderungen nicht in die Tat umsetzen könnten, sollten wir das kleinste Übel wählen. Er schweigt sich indes darüber aus, wie dieses kleinste Übel zu finden ist. Heute ist es üblich, bei normativen Zielkonflikten oder normativen Dilemmata von Gewissenskonflikten zu sprechen. Eben deshalb, weil uns anscheinend verlässliche Methoden fehlen, diese Konflikte emotionslos beizulegen. Die jüngsten Diskussionen und Beschlüsse des Bundestags über eine mögliche "Sterbehilfe" haben dies wieder deutlich gezeigt. Warum soll aber ausgerechnet das Gewissen "wissen", wie normative Dilemmata ohne Rücksicht auf Metaphysik beizulegen sind? Ein scheinbar einfaches Beispiel aus der Praxis zeigt, wie wir mit solchen Zielkonflikten umgehen können. Ärzte sind - wie alle Bürgerinnen und Bürger - grundgesetzlich, somit normativ verpflichtet, gleichermaßen Leben und körperliche Unversehrtheit zu achten. Wenn nun einem Raucher im Patientengespräch eröffnet werden muss, aufgrund des aktuellen medizinischen Wissens müsse zur Erhaltung seines Lebens sein Bein und damit seine körperliche Unversehrtheit geopfert werden, dann dürften nur wenige Patienten oder Patientinnen Zweifel haben, was genau das normativ kleinere Übel ist. Zumal dann, wenn die beratende Ärztin versichert, das bereit stehende Operationsteam habe genügend Expertise, um den Eingriff mit einem minimalen Risiko des Misslingens vorzunehmen. Eine absolute Sicherheit freilich sei unmöglich. Was können wir daraus für allgemeinere Fälle lernen? Wenn nach der Sachlage nicht alle Verbotsnormen simultan beachtet werden können, tun Verantwortliche das Ihre, um der Norm mit dem größeren Schadenspotential Geltung zu verschaffen. Dies auch dann, wenn dies zu Lasten einer Norm mit kleinerem Schadenspotential geht. Wie eingangs schon erwähnt, schätzen vor dem Eingreifen Verantwortliche ab, ob ihnen die Kompetenz, die Expertise und die Mittel zur Verfügung stehen, um das Risiko des Eingriffs zu minimieren. Wer in einen normativen Zielkonflikt einzugreifen beabsichtigt, um ihn beizulegen, ohne vorher eine Risikoabschätzung vorzunehmen, handelt verantwortungslos, selbst wenn er die besten Absichten verfolgt. Wir haben damit das Grundprinzip zur Beilegung von normativen Zielkonflikten durch Wahl des kleinsten Übels gefunden: Das Prinzip "Eingreifen und Dulden". Eingreifen dürfen indes immer nur Akteure, die nach gründlicher Prüfung davon ausgehen können, dass das Ziel des Eingriffs auch gelingt. Das Prinzip Eingreifen und Dulden Verantwortliche greifen zur Schadensminimierung ein, in dem sie die Geltung der Norm mit dem höheren Schadenspotential durchsetzen und zugleich dulden, dass Normen mit geringerem Schadenspotential dabei übertreten werden. Verantwortlich sind genau solche Akteure, von denen zu erwarten ist, dass sie mit dem geringstmöglichen Risiko eingreifen können. Was geschieht absehbar, wenn normative Zielkonflikte nicht unverzüglich beigelegt werden? Es gibt Wiederholungseffekte, weil potentielle weitere Täter sehen, dass Verantwortliche, die Normen übertreten haben, nicht zur Räson gebracht werden. Weitere solche Konflikte werden daher provoziert werden. Das bedeutet, dass sich ein nicht beigelegter Konflikt wie eine nicht ausgeheilte Infektion auswirkt und eine soziale Epidemie oder gar Pandemie auslösen kann. Und was geschieht, wenn normative Zielkonflikte nicht mit minimalen Zusatzrisiken beigelegt werden? Sowohl die unmittelbar wie die mittelbar Betroffenen werden ihren Unmut in normwidrigen Aktionen kundtun. Geht der Staat als Träger des Gewaltmonopols gegen diese vor und schießt über das Ziel hinaus, wächst die Häufigkeit von Unruhen. Es kommt daher darauf an, die Konflikte von Anfang an "minimal-invasiv" anzugehen, um solche Weiterungen, solche "Risiken und Nebenwirkungen" so klein wie möglich zu halten. Die kollektive Gerechtigkeit von Staat und Gesellschaft lässt durch das Schadenspotential messen, das mit der Übertretung aller der Verbotsnormen zu erwarten ist, die mit den jeweils kleineren Schadenspotentialen verbunden sind. Ein Beispiel eines Normenkonflikts auf zwischenstaatlicher Ebene aus dem ersten Weltkrieg. Die Reichsregierung hatte, leider ultimativ, der belgischen Regierung angeboten, für Schäden aufzukommen, insofern Belgien keinen militärischen Widerstand leisten würde, wenn Deutschland unter Bruch der belgischen Neutralität einmarschierte. Belgien hat sich der "Ehre wegen" militärisch gewehrt, wurde besiegt und musste größte Kriegsschäden hinnehmen, viele Menschenleben wurden auf beiden Seiten geopfert, historische Gebäude dem Erdboden gleichgemacht, das kleine Land wurde so ein Hauptkriegsschauplatz. Den Durchmarsch unter Protest zu "dulden" wäre das mit Abstand kleinste Übel gewesen. Doch der Staat hat diese Wahl verfehlt. Ein Beispiel heute. Es ist nach aller Erfahrung absehbar, dass sich die Ukraine weder gegen die Wegnahme der Krim noch gegen die faktische Besetzung der überwiegend russisch sprechenden Ostukraine erfolgreich wehren kann. Die völkerrechtswidrige Besetzung der Krim wurde unter Protest noch hingenommen, unser Prinzip beachtet. Um die Ostukraine wird aber bis heute vergeblich militärisch gerungen, Menschen werden auf beiden Seiten getötet oder ihrer Gesundheit beraubt, Städte und Dörfer zerstört; menschenwürdiges Leben im Osten des Landes, einerlei, auf welcher Seite die Bürgerinnen und Bürger stehen, ist kaum möglich. Oft kann jeder aufgrund seiner Lebenserfahrung sehen, was das kleinere Übel ist. Patriotische Gefühle in der Westukraine, Emotionen, machen einen Waffenstillstand unmöglich, die Vernunft bleibt auf der Strecke. Wie schon die Talmudväter wussten - und viele Israelis heute offenbar nicht mehr wissen - müssen auch Ungerechtigkeiten als kleineres Übel hingenommen werden, um größere Übel - auf beiden Seiten, versteht sich - zu vermeiden. |